Dokumente für standesamtliche Hochzeit: Unterschied zwischen den Versionen

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* Nachweis der Aufhebung, Nichtigerklärung oder Scheidung der früheren Ehe (Beschluss oder Urteil mit gültiger Bestätigung der Rechtskraft – Rechtskraftstempel . !)  
 
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* Sterbeurkunde des Ehepartners oder der Ehepartnerin  
 
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wenn Sie ein Kind oder mehrere gemeinsame uneheliche Kinder haben:
 
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* Geburtsurkunde(n) . des gemeinsamen Kindes oder der gemeinsamen Kinder  
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* Vaterschaftsanerkenntnis . der gemeinsamen Kinder (sofern der Vater auf der/den Geburtsurkunde(n) noch nicht eingetragen ist)  
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* Vaterschaftsanerkenntnis der gemeinsamen Kinder (sofern der Vater auf der/den Geburtsurkunde(n) noch nicht eingetragen ist)  
 
* Nachweis der Staatsangehörigkeit, wenn vorhanden  
 
* Nachweis der Staatsangehörigkeit, wenn vorhanden  
 
* Nachweis des Wohnsitzes der Kinder
 
* Nachweis des Wohnsitzes der Kinder
  
==Informtionen zu Hochzeiten in den Steinschaler Naturhotels==
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==Informtionen zu Hochzeiten in den [[Steinschaler Naturhotels]]==
* [[Hochzeit]] (Übersicht Hochzeit im Steinschaler Dörfl)
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* [[Hochzeit]] (Übersicht Hochzeit im [[Steinschaler Dörfl]])
 
* [[Hochzeit (Steinschalerhof)|Hochzeiten im Steinschalerhof]]
 
* [[Hochzeit (Steinschalerhof)|Hochzeiten im Steinschalerhof]]
 
* [[Standesbeamte]]
 
* [[Standesbeamte]]

Version vom 9. November 2009, 10:30 Uhr

Erforderliche Unterlagen für Standesamtliche Hochzeit: wenn Sie Österreicher bzw. Österreicherin sowie ledig und voll geschäftsfähig sind:

  • amtlicher Lichtbildausweis .
  • Abschrift aus dem Geburtenbuch, deren Ausstellung nicht länger als sechs Monate zurückliegt, oder eine der Abschrift entsprechenden Urkunde

Staatsbürgerschaftsnachweis.

  • Bestätigung der Meldung oder Nachweis des Aufenthaltes (z.B. Hotelbestätigung!)

Hinweis: Für in Österreich gemeldete Personen kann der Standesbeamte oder die Standesbeamtin eine Abfrage im Zentralen Melderegister (ZMR) durchführen. In diesem Fall muss keine Bestätigung der Meldung vorgelegt werden.

  • eventuell urkundlicher Nachweis akademischer Grade .

wenn Sie bereits verheiratet waren: zusätzlich

  • Heiratsurkunde/n aller früheren Ehen
  • Nachweis der Aufhebung, Nichtigerklärung oder Scheidung der früheren Ehe (Beschluss oder Urteil mit gültiger Bestätigung der Rechtskraft – Rechtskraftstempel . !)
  • Sterbeurkunde des Ehepartners oder der Ehepartnerin

wenn Sie ein Kind oder mehrere gemeinsame uneheliche Kinder haben:

  • Geburtsurkunde(n) des gemeinsamen Kindes oder der gemeinsamen Kinder
  • Vaterschaftsanerkenntnis der gemeinsamen Kinder (sofern der Vater auf der/den Geburtsurkunde(n) noch nicht eingetragen ist)
  • Nachweis der Staatsangehörigkeit, wenn vorhanden
  • Nachweis des Wohnsitzes der Kinder

Informtionen zu Hochzeiten in den Steinschaler Naturhotels