Kartoffelbefehl: Unterschied zwischen den Versionen

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(Die Seite wurde neu angelegt: In einer Order von König Friedrich vom 24. März 1756 an "sämmtliche Land- und Steuer-Räthe, Magisträte und Beamte" heißt es: »Es ist von Uns in höchster Person...)
(kein Unterschied)

Version vom 4. Februar 2010, 16:43 Uhr

In einer Order von König Friedrich vom 24. März 1756 an "sämmtliche Land- und Steuer-Räthe, Magisträte und Beamte" heißt es:

»Es ist von Uns in höchster Person in Unsern andern Provintzien die Anpflantzung der so genannten Tartoffeln, als ein nütz¬liches und so wohl für Menschen, als Vieh auf sehr vielfache Art dienliches Erd Ge¬wächse, ernstlich anbefohlen. Da wir nun bemercket, daß man sich in Schlesien mit Anziehung dieses Gewächses an den mehresten Orten nicht sonderlich abgiebet. Als habt Ihr denen Herrschaften und Unterthanen den Nutzen von Anpflantzung dieses Erd Gewächses begreiflich zu machen, und denselben anzurathen, daß sie noch dieses Früh-Jahr die Pflantzung der Tartoffeln, als einer sehr nahrhaften ¬Speise unternehmen.«