Dokumente für standesamtliche Hochzeit: Unterschied zwischen den Versionen

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Staatsbürgerschaftsnachweis.  
 
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* Bestätigung der Meldung oder Nachweis des Aufenthaltes (z.B. Hotelbestätigung!) <br>
 
* Bestätigung der Meldung oder Nachweis des Aufenthaltes (z.B. Hotelbestätigung!) <br>
Hinweis:
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==Hinweis==
Für in Österreich gemeldete Personen kann der Standesbeamte oder die Standesbeamtin eine Abfrage im Zentralen Melderegister (ZMR) durchführen. In diesem Fall muss keine Bestätigung der Meldung vorgelegt werden.  
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Für in Österreich gemeldete Personen kann der Standesbeamte oder die Standesbeamtin eine Abfrage im Zentralen Melderegister (ZMR) durchführen.  
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In diesem Fall muss keine Bestätigung der Meldung vorgelegt werden.  
 
* eventuell urkundlicher Nachweis akademischer Grade .  
 
* eventuell urkundlicher Nachweis akademischer Grade .  
 
wenn Sie bereits verheiratet waren: zusätzlich
 
wenn Sie bereits verheiratet waren: zusätzlich

Version vom 10. Juli 2010, 15:44 Uhr

Erforderliche Unterlagen für Standesamtliche Hochzeit:
wenn Sie Österreicher bzw. Österreicherin, sowie ledig und voll geschäftsfähig sind:

  • amtlicher Lichtbildausweis .
  • Abschrift aus dem Geburtenbuch, deren Ausstellung nicht länger als sechs Monate zurückliegt, oder eine der Abschrift entsprechenden Urkunde

Staatsbürgerschaftsnachweis.

  • Bestätigung der Meldung oder Nachweis des Aufenthaltes (z.B. Hotelbestätigung!)

Hinweis

Für in Österreich gemeldete Personen kann der Standesbeamte oder die Standesbeamtin eine Abfrage im Zentralen Melderegister (ZMR) durchführen. In diesem Fall muss keine Bestätigung der Meldung vorgelegt werden.

  • eventuell urkundlicher Nachweis akademischer Grade .

wenn Sie bereits verheiratet waren: zusätzlich

  • Heiratsurkunde/n aller früheren Ehen
  • Nachweis der Aufhebung, Nichtigerklärung oder Scheidung der früheren Ehe (Beschluss oder Urteil mit gültiger Bestätigung der Rechtskraft – Rechtskraftstempel . !)
  • Sterbeurkunde des Ehepartners oder der Ehepartnerin

wenn Sie ein Kind oder mehrere gemeinsame uneheliche Kinder haben:

  • Geburtsurkunde(n) des gemeinsamen Kindes oder der gemeinsamen Kinder
  • Vaterschaftsanerkenntnis der gemeinsamen Kinder (sofern der Vater auf der/den Geburtsurkunde(n) noch nicht eingetragen ist)
  • Nachweis der Staatsangehörigkeit, wenn vorhanden
  • Nachweis des Wohnsitzes der Kinder

Informationen für Hochzeiten

in den Steinschaler Naturhotels