Dokumente für standesamtliche Hochzeit: Unterschied zwischen den Versionen
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* eventuell urkundlicher Nachweis akademischer Grade . | * eventuell urkundlicher Nachweis akademischer Grade . | ||
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Version vom 10. Juli 2010, 15:44 Uhr
Erforderliche Unterlagen für Standesamtliche Hochzeit:
wenn Sie Österreicher bzw. Österreicherin, sowie ledig und voll geschäftsfähig sind:
- amtlicher Lichtbildausweis .
- Abschrift aus dem Geburtenbuch, deren Ausstellung nicht länger als sechs Monate zurückliegt, oder eine der Abschrift entsprechenden Urkunde
Staatsbürgerschaftsnachweis.
- Bestätigung der Meldung oder Nachweis des Aufenthaltes (z.B. Hotelbestätigung!)
Hinweis
Für in Österreich gemeldete Personen kann der Standesbeamte oder die Standesbeamtin eine Abfrage im Zentralen Melderegister (ZMR) durchführen. In diesem Fall muss keine Bestätigung der Meldung vorgelegt werden.
- eventuell urkundlicher Nachweis akademischer Grade .
wenn Sie bereits verheiratet waren: zusätzlich
- Heiratsurkunde/n aller früheren Ehen
- Nachweis der Aufhebung, Nichtigerklärung oder Scheidung der früheren Ehe (Beschluss oder Urteil mit gültiger Bestätigung der Rechtskraft – Rechtskraftstempel . !)
- Sterbeurkunde des Ehepartners oder der Ehepartnerin
wenn Sie ein Kind oder mehrere gemeinsame uneheliche Kinder haben:
- Geburtsurkunde(n) des gemeinsamen Kindes oder der gemeinsamen Kinder
- Vaterschaftsanerkenntnis der gemeinsamen Kinder (sofern der Vater auf der/den Geburtsurkunde(n) noch nicht eingetragen ist)
- Nachweis der Staatsangehörigkeit, wenn vorhanden
- Nachweis des Wohnsitzes der Kinder
Informationen für Hochzeiten
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