Dokumente für standesamtliche Hochzeit: Unterschied zwischen den Versionen

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Erforderliche Unterlagen für Standesamtliche Hochzeit:<br>
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wenn Sie Österreicher bzw. Österreicherin, sowie ledig und voll geschäftsfähig sind:
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Erforderliche Unterlagen für die Standesamtliche Hochzeit:<br>
* amtlicher Lichtbildausweis .  
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* wenn Sie Österreicher bzw. Österreicherin
* Abschrift aus dem Geburtenbuch, deren Ausstellung nicht länger als sechs Monate zurückliegt, oder eine der Abschrift entsprechenden Urkunde
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* sowie ledig und voll geschäftsfähig sind:
Staatsbürgerschaftsnachweis.  
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** amtlicher Lichtbildausweis .  
* Bestätigung der Meldung oder Nachweis des Aufenthaltes (z.B. Hotelbestätigung!) <br>
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** Abschrift aus dem Geburtenbuch,jünger als 6 Monate zurückliegt
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** oder eine der Abschrift entsprechenden Urkunde
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** Staatsbürgerschaftsnachweis.  
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** Bestätigung der Meldung oder Nachweis des Aufenthaltes (z.B. Hotelbestätigung!)  
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==Hinweis==
 
==Hinweis==
 
Für in Österreich gemeldete Personen kann der Standesbeamte oder die Standesbeamtin eine Abfrage im Zentralen Melderegister (ZMR) durchführen.  
 
Für in Österreich gemeldete Personen kann der Standesbeamte oder die Standesbeamtin eine Abfrage im Zentralen Melderegister (ZMR) durchführen.  

Version vom 10. Juli 2010, 20:07 Uhr

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Erforderliche Unterlagen für die Standesamtliche Hochzeit:

  • wenn Sie Österreicher bzw. Österreicherin
  • sowie ledig und voll geschäftsfähig sind:
    • amtlicher Lichtbildausweis .
    • Abschrift aus dem Geburtenbuch,jünger als 6 Monate zurückliegt
    • oder eine der Abschrift entsprechenden Urkunde
    • Staatsbürgerschaftsnachweis.
    • Bestätigung der Meldung oder Nachweis des Aufenthaltes (z.B. Hotelbestätigung!)

Hinweis

Für in Österreich gemeldete Personen kann der Standesbeamte oder die Standesbeamtin eine Abfrage im Zentralen Melderegister (ZMR) durchführen. In diesem Fall muss keine Bestätigung der Meldung vorgelegt werden.

  • eventuell urkundlicher Nachweis akademischer Grade .

wenn Sie bereits verheiratet waren: zusätzlich

  • Heiratsurkunde/n aller früheren Ehen
  • Nachweis der Aufhebung, Nichtigerklärung oder Scheidung der früheren Ehe (Beschluss oder Urteil mit gültiger Bestätigung der Rechtskraft – Rechtskraftstempel . !)
  • Sterbeurkunde des Ehepartners oder der Ehepartnerin

wenn Sie ein Kind oder mehrere gemeinsame uneheliche Kinder haben:

  • Geburtsurkunde(n) des gemeinsamen Kindes oder der gemeinsamen Kinder
  • Vaterschaftsanerkenntnis der gemeinsamen Kinder (sofern der Vater auf der/den Geburtsurkunde(n) noch nicht eingetragen ist)
  • Nachweis der Staatsangehörigkeit, wenn vorhanden
  • Nachweis des Wohnsitzes der Kinder

Informationen für Hochzeiten

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