Dokumente für standesamtliche Hochzeit: Unterschied zwischen den Versionen
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* sowie ledig und voll geschäftsfähig sind: | * sowie ledig und voll geschäftsfähig sind: | ||
** amtlicher Lichtbildausweis . | ** amtlicher Lichtbildausweis . | ||
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** oder eine der Abschrift entsprechenden Urkunde | ** oder eine der Abschrift entsprechenden Urkunde | ||
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Für in Österreich gemeldete Personen kann der Standesbeamte oder die Standesbeamtin eine Abfrage im Zentralen Melderegister (ZMR) durchführen. | Für in Österreich gemeldete Personen kann der Standesbeamte oder die Standesbeamtin eine Abfrage im Zentralen Melderegister (ZMR) durchführen. | ||
In diesem Fall muss keine Bestätigung der Meldung vorgelegt werden. | In diesem Fall muss keine Bestätigung der Meldung vorgelegt werden. | ||
− | * eventuell urkundlicher Nachweis akademischer Grade . | + | * eventuell urkundlicher Nachweis akademischer Grade. |
wenn Sie bereits verheiratet waren: zusätzlich | wenn Sie bereits verheiratet waren: zusätzlich | ||
* Heiratsurkunde/n aller früheren Ehen | * Heiratsurkunde/n aller früheren Ehen |
Version vom 6. August 2012, 09:55 Uhr
Erforderliche Unterlagen für die Standesamtliche Hochzeit:
- wenn Sie Österreicher bzw. Österreicherin
- sowie ledig und voll geschäftsfähig sind:
- amtlicher Lichtbildausweis .
- Abschrift aus dem Geburtenbuch,jünger als 6 Monate zurückliegend
- oder eine der Abschrift entsprechenden Urkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis.
- Bestätigung der Meldung oder Nachweis des Aufenthaltes (z.B. Hotelbestätigung!)
Hinweis
Für in Österreich gemeldete Personen kann der Standesbeamte oder die Standesbeamtin eine Abfrage im Zentralen Melderegister (ZMR) durchführen. In diesem Fall muss keine Bestätigung der Meldung vorgelegt werden.
- eventuell urkundlicher Nachweis akademischer Grade.
wenn Sie bereits verheiratet waren: zusätzlich
- Heiratsurkunde/n aller früheren Ehen
- Nachweis der Aufhebung, Nichtigerklärung oder Scheidung der früheren Ehe (Beschluss oder Urteil mit gültiger Bestätigung der Rechtskraft – Rechtskraftstempel . !)
- Sterbeurkunde des Ehepartners oder der Ehepartnerin
wenn Sie ein Kind oder mehrere gemeinsame uneheliche Kinder haben:
- Geburtsurkunde(n) des gemeinsamen Kindes oder der gemeinsamen Kinder
- Vaterschaftsanerkenntnis der gemeinsamen Kinder (sofern der Vater auf der/den Geburtsurkunde(n) noch nicht eingetragen ist)
- Nachweis der Staatsangehörigkeit, wenn vorhanden
- Nachweis des Wohnsitzes der Kinder
Informationen für Hochzeiten
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