Dokumente für standesamtliche Hochzeit: Unterschied zwischen den Versionen

Aus SteinschalerWiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
K
K
Zeile 4: Zeile 4:
 
* sowie ledig und voll geschäftsfähig sind:
 
* sowie ledig und voll geschäftsfähig sind:
 
** amtlicher Lichtbildausweis .  
 
** amtlicher Lichtbildausweis .  
** Abschrift aus dem Geburtenbuch,jünger als 6 Monate zurückliegt
+
** Abschrift aus dem Geburtenbuch,jünger als 6 Monate zurückliegend
 
** oder eine der Abschrift entsprechenden Urkunde
 
** oder eine der Abschrift entsprechenden Urkunde
 
** Staatsbürgerschaftsnachweis.  
 
** Staatsbürgerschaftsnachweis.  
Zeile 12: Zeile 12:
 
Für in Österreich gemeldete Personen kann der Standesbeamte oder die Standesbeamtin eine Abfrage im Zentralen Melderegister (ZMR) durchführen.  
 
Für in Österreich gemeldete Personen kann der Standesbeamte oder die Standesbeamtin eine Abfrage im Zentralen Melderegister (ZMR) durchführen.  
 
In diesem Fall muss keine Bestätigung der Meldung vorgelegt werden.  
 
In diesem Fall muss keine Bestätigung der Meldung vorgelegt werden.  
* eventuell urkundlicher Nachweis akademischer Grade .  
+
* eventuell urkundlicher Nachweis akademischer Grade.  
 
wenn Sie bereits verheiratet waren: zusätzlich
 
wenn Sie bereits verheiratet waren: zusätzlich
 
* Heiratsurkunde/n aller früheren Ehen  
 
* Heiratsurkunde/n aller früheren Ehen  

Version vom 6. August 2012, 09:55 Uhr

Logo Steinschalerhof -Bildteil

Erforderliche Unterlagen für die Standesamtliche Hochzeit:

  • wenn Sie Österreicher bzw. Österreicherin
  • sowie ledig und voll geschäftsfähig sind:
    • amtlicher Lichtbildausweis .
    • Abschrift aus dem Geburtenbuch,jünger als 6 Monate zurückliegend
    • oder eine der Abschrift entsprechenden Urkunde
    • Staatsbürgerschaftsnachweis.
    • Bestätigung der Meldung oder Nachweis des Aufenthaltes (z.B. Hotelbestätigung!)

Hinweis

Für in Österreich gemeldete Personen kann der Standesbeamte oder die Standesbeamtin eine Abfrage im Zentralen Melderegister (ZMR) durchführen. In diesem Fall muss keine Bestätigung der Meldung vorgelegt werden.

  • eventuell urkundlicher Nachweis akademischer Grade.

wenn Sie bereits verheiratet waren: zusätzlich

  • Heiratsurkunde/n aller früheren Ehen
  • Nachweis der Aufhebung, Nichtigerklärung oder Scheidung der früheren Ehe (Beschluss oder Urteil mit gültiger Bestätigung der Rechtskraft – Rechtskraftstempel . !)
  • Sterbeurkunde des Ehepartners oder der Ehepartnerin

wenn Sie ein Kind oder mehrere gemeinsame uneheliche Kinder haben:

  • Geburtsurkunde(n) des gemeinsamen Kindes oder der gemeinsamen Kinder
  • Vaterschaftsanerkenntnis der gemeinsamen Kinder (sofern der Vater auf der/den Geburtsurkunde(n) noch nicht eingetragen ist)
  • Nachweis der Staatsangehörigkeit, wenn vorhanden
  • Nachweis des Wohnsitzes der Kinder

Informationen für Hochzeiten

in den Steinschaler Naturhotels