Kartoffelbefehl: Unterschied zwischen den Versionen
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Und weiter heißt es in diesem Kartoffelbefehl für die Beamten im "Breslauer Departement": | Und weiter heißt es in diesem Kartoffelbefehl für die Beamten im "Breslauer Departement": | ||
− | Wo nur ein leeren Platz zu finden ist, soll die Kartoffel angebaut werden, da diese Frucht nicht allein sehr nützlich zu | + | Wo nur ein leeren Platz zu finden ist, soll die Kartoffel angebaut werden, da diese Frucht nicht allein sehr nützlich zu gebrauchen, sondern auch dergestalt ergiebig ist, daß die darauf verwendete Mühe sehr gut belohnt wird. |
− | »Übrigens müßt ihr es beym bloßen Bekanntwerden der Instruction nicht bewenden, | + | |
+ | »Übrigens müßt ihr es beym bloßen Bekanntwerden der Instruction nicht bewenden, sondern durch die Land-Dragoner und andere Creiß bediente Anfang May revidieren lassen, ob auch Fleiß bey der Anpflantzung gebraucht worden, wie Ihr denn auch selbst bey Euren Bereysungen untersuchen müsset, ob man sich deren Anpflantzung angelegen seyn lasse. | ||
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+ | Weitere Informationen: | ||
+ | * [[Erdäpfel]] | ||
+ | * [[Herkunft der Erdäpfel]] | ||
+ | * [[Kartoffelbefehl]] | ||
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+ | [[Kategorie:Geschichte]] | ||
+ | [[Kategorie:Region]] |
Aktuelle Version vom 30. Dezember 2015, 08:25 Uhr
In einer Order von König Friedrich vom 24. März 1756 an "sämmtliche Land- und Steuer-Räthe, Magisträte und Beamte" heißt es:
»Es ist von Uns in höchster Person in Unsern andern Provintzien die Anpflantzung der so genannten Tartoffeln, als ein nützliches und so wohl für Menschen, als Vieh auf sehr vielfache Art dienliches Erd Gewächse, ernstlich anbefohlen. Da wir nun bemercket, daß man sich in Schlesien mit Anziehung dieses Gewächses an den mehresten Orten nicht sonderlich abgiebet. Als habt Ihr denen Herrschaften und Unterthanen den Nutzen von Anpflantzung dieses Erd Gewächses begreiflich zu machen, und denselben anzurathen, daß sie noch dieses Früh-Jahr die Pflantzung der Tartoffeln, als einer sehr nahrhaften ¬Speise unternehmen.«
Und weiter heißt es in diesem Kartoffelbefehl für die Beamten im "Breslauer Departement":
Wo nur ein leeren Platz zu finden ist, soll die Kartoffel angebaut werden, da diese Frucht nicht allein sehr nützlich zu gebrauchen, sondern auch dergestalt ergiebig ist, daß die darauf verwendete Mühe sehr gut belohnt wird.
»Übrigens müßt ihr es beym bloßen Bekanntwerden der Instruction nicht bewenden, sondern durch die Land-Dragoner und andere Creiß bediente Anfang May revidieren lassen, ob auch Fleiß bey der Anpflantzung gebraucht worden, wie Ihr denn auch selbst bey Euren Bereysungen untersuchen müsset, ob man sich deren Anpflantzung angelegen seyn lasse.
Weitere Informationen: