Dokumente für standesamtliche Hochzeit: Unterschied zwischen den Versionen

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Erforderliche Unterlagen für Standesamtliche Hochzeit:<br>
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wenn Sie Österreicher bzw. Österreicherin, sowie ledig und voll geschäftsfähig sind:
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* amtlicher Lichtbildausweis .
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==Erforderliche Unterlagen für Ihre '''Standesamtliche Hochzeit'''==
* Abschrift aus dem Geburtenbuch, deren Ausstellung nicht länger als sechs Monate zurückliegt, oder eine der Abschrift entsprechenden Urkunde
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Staatsbürgerschaftsnachweis.
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* Bestätigung der Meldung oder Nachweis des Aufenthaltes (z.B. Hotelbestätigung!) <br>
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Wenn Sie Österreicher bzw. Österreicherin und ledig sowie voll geschäftsfähig sind:
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* amtlicher Lichtbildausweis
Für in Österreich gemeldete Personen kann der Standesbeamte oder die Standesbeamtin eine Abfrage im Zentralen Melderegister (ZMR) durchführen. In diesem Fall muss keine Bestätigung der Meldung vorgelegt werden.  
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* Abschrift aus dem Geburtenbuch - jünger als 6 Monate zurückliegend
* eventuell urkundlicher Nachweis akademischer Grade .  
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* oder eine der Abschrift entsprechenden Urkunde
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* Staatsbürgerschaftsnachweis
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* Bestätigung der Meldung oder Nachweis des Aufenthaltes (z.B. Hotelbestätigung!)  
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* [http://www.steinschaler.at/impressum/anfrage.php?thema=Wiki:Standesamtliche-Hochzeit unverbindliche Anfrage für standesamtliche Hochzeit]
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* [http://www.steinschaler.at/impressum/anfrage.php?thema=Wiki:Hochzeit-Trauung  Unverbindliche Anfrage für Hochzeit mit Trauung vor Ort]
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Für in Österreich gemeldete Personen kann der Standesbeamte oder die Standesbeamtin eine Abfrage im Zentralen Melderegister (ZMR) durchführen.  
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In diesem Fall muss keine Bestätigung der Meldung vorgelegt werden.  
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* eventuell urkundlicher Nachweis akademischer Grade.  
 
wenn Sie bereits verheiratet waren: zusätzlich
 
wenn Sie bereits verheiratet waren: zusätzlich
 
* Heiratsurkunde/n aller früheren Ehen  
 
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* Nachweis der Aufhebung, Nichtigerklärung oder Scheidung der früheren Ehe (Beschluss oder Urteil mit gültiger Bestätigung der Rechtskraft – Rechtskraftstempel . !)  
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* Nachweis der Aufhebung, Nichtigerklärung oder Scheidung der früheren Ehe (Beschluss oder Urteil mit gültiger Bestätigung der Rechtskraft – Rechtskraftstempel!)  
 
* Sterbeurkunde des Ehepartners oder der Ehepartnerin  
 
* Sterbeurkunde des Ehepartners oder der Ehepartnerin  
 
wenn Sie ein Kind oder mehrere gemeinsame uneheliche Kinder haben:
 
wenn Sie ein Kind oder mehrere gemeinsame uneheliche Kinder haben:
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* Nachweis des Wohnsitzes der Kinder
 
* Nachweis des Wohnsitzes der Kinder
  
==Informationen für Hochzeiten==  
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==Informationen für Ihre Hochzeit==  
 
in den [[Steinschaler Naturhotels]]
 
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* [[Hochzeit]] (Übersicht Hochzeit im [[Steinschaler Dörfl]])
 
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* [[Standesbeamte]]
 
* [[Standesbeamte]]
 
* [[Hochzeitsessen]]
 
* [[Hochzeitsessen]]
* [[Dokumente für standesamtliche Hochzeit]]
 
 
* [[Kirchliche Hochzeit]]
 
* [[Kirchliche Hochzeit]]
 
* [[Blumenschmuck für Hochzeit]]
 
* [[Blumenschmuck für Hochzeit]]
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* [[Hochzeitsfotos]]
 
* [[Hochzeitsfotos]]
  
[[Kategorie:Hochzeit]]
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[[Kategorie: Hochzeit]]
[[Kategorie:Steinschalerhof]]
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[[Kategorie: Steinschalerhof]]
[[Kategorie:Steinschaler Dörfl]]
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[[Kategorie: Steinschaler Dörfl]]

Aktuelle Version vom 2. Juli 2021, 10:50 Uhr

Logo Steinschalerhof -Bildteil

Erforderliche Unterlagen für Ihre Standesamtliche Hochzeit

Traunung in der Kräuterhittn

Wenn Sie Österreicher bzw. Österreicherin und ledig sowie voll geschäftsfähig sind:

  • amtlicher Lichtbildausweis
  • Abschrift aus dem Geburtenbuch - jünger als 6 Monate zurückliegend
  • oder eine der Abschrift entsprechenden Urkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Bestätigung der Meldung oder Nachweis des Aufenthaltes (z.B. Hotelbestätigung!)

Hinweis

Für in Österreich gemeldete Personen kann der Standesbeamte oder die Standesbeamtin eine Abfrage im Zentralen Melderegister (ZMR) durchführen. In diesem Fall muss keine Bestätigung der Meldung vorgelegt werden.

  • eventuell urkundlicher Nachweis akademischer Grade.

wenn Sie bereits verheiratet waren: zusätzlich

  • Heiratsurkunde/n aller früheren Ehen
  • Nachweis der Aufhebung, Nichtigerklärung oder Scheidung der früheren Ehe (Beschluss oder Urteil mit gültiger Bestätigung der Rechtskraft – Rechtskraftstempel!)
  • Sterbeurkunde des Ehepartners oder der Ehepartnerin

wenn Sie ein Kind oder mehrere gemeinsame uneheliche Kinder haben:

  • Geburtsurkunde(n) des gemeinsamen Kindes oder der gemeinsamen Kinder
  • Vaterschaftsanerkenntnis der gemeinsamen Kinder (sofern der Vater auf der/den Geburtsurkunde(n) noch nicht eingetragen ist)
  • Nachweis der Staatsangehörigkeit, wenn vorhanden
  • Nachweis des Wohnsitzes der Kinder

Informationen für Ihre Hochzeit

in den Steinschaler Naturhotels