Dokumente für standesamtliche Hochzeit: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 2. November 2009, 14:36 Uhr
Erforderliche Unterlagen für Standesamtliche Hochzeit: wenn Sie Österreicher bzw. Österreicherin sowie ledig und voll geschäftsfähig sind:
- amtlicher Lichtbildausweis .
- Abschrift aus dem Geburtenbuch, deren Ausstellung nicht länger als sechs Monate zurückliegt, oder eine der Abschrift entsprechenden Urkunde
Staatsbürgerschaftsnachweis.
- Bestätigung der Meldung oder Nachweis des Aufenthaltes (z.B. Hotelbestätigung!)
Hinweis: Für in Österreich gemeldete Personen kann der Standesbeamte oder die Standesbeamtin eine Abfrage im Zentralen Melderegister (ZMR) durchführen. In diesem Fall muss keine Bestätigung der Meldung vorgelegt werden.
- eventuell urkundlicher Nachweis akademischer Grade .
wenn Sie bereits verheiratet waren: zusätzlich
- Heiratsurkunde/n . aller früheren Ehen
- Nachweis der Aufhebung, Nichtigerklärung oder Scheidung der früheren Ehe (Beschluss oder Urteil mit gültiger Bestätigung der Rechtskraft – Rechtskraftstempel . !)
- Sterbeurkunde des Ehepartners oder der Ehepartnerin
wenn Sie ein Kind oder mehrere gemeinsame uneheliche Kinder haben:
- Geburtsurkunde(n) . des gemeinsamen Kindes oder der gemeinsamen Kinder
- Vaterschaftsanerkenntnis . der gemeinsamen Kinder (sofern der Vater auf der/den Geburtsurkunde(n) noch nicht eingetragen ist)
- Nachweis der Staatsangehörigkeit, wenn vorhanden
- Nachweis des Wohnsitzes der Kinder
- Hochzeit (Übersicht Hochzeit im Steinschaler Dörfl)
- Hochzeiten im Steinschalerhof
- Standesbeamte
- Hochzeitsessen
- Dokumente für standesamtliche Hochzeit
- Feiern