Dokumente für standesamtliche Hochzeit: Unterschied zwischen den Versionen

Aus SteinschalerWiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 18: Zeile 18:
 
* Nachweis des Wohnsitzes der Kinder
 
* Nachweis des Wohnsitzes der Kinder
  
Informtionen zu Hochzeiuten in den Steinschaler Naturhotels:
+
==Informtionen zu Hochzeiten in den Steinschaler Naturhotels==
 
* [[Hochzeit]] (Übersicht Hochzeit im Steinschaler Dörfl)
 
* [[Hochzeit]] (Übersicht Hochzeit im Steinschaler Dörfl)
 
* [[Hochzeit (Steinschalerhof)|Hochzeiten im Steinschalerhof]]
 
* [[Hochzeit (Steinschalerhof)|Hochzeiten im Steinschalerhof]]
Zeile 25: Zeile 25:
 
* [[Dokumente für standesamtliche Hochzeit]]
 
* [[Dokumente für standesamtliche Hochzeit]]
 
* [[Kirchliche HOchzeit]]
 
* [[Kirchliche HOchzeit]]
* Blumen
+
* [[Blumenschmuck für Hochzeit]]
 +
* [[Hochzeitstorte]]
 +
 
 
* [[Feiern]]
 
* [[Feiern]]

Version vom 2. November 2009, 14:43 Uhr

Erforderliche Unterlagen für Standesamtliche Hochzeit: wenn Sie Österreicher bzw. Österreicherin sowie ledig und voll geschäftsfähig sind:

  • amtlicher Lichtbildausweis .
  • Abschrift aus dem Geburtenbuch, deren Ausstellung nicht länger als sechs Monate zurückliegt, oder eine der Abschrift entsprechenden Urkunde

Staatsbürgerschaftsnachweis.

  • Bestätigung der Meldung oder Nachweis des Aufenthaltes (z.B. Hotelbestätigung!)

Hinweis: Für in Österreich gemeldete Personen kann der Standesbeamte oder die Standesbeamtin eine Abfrage im Zentralen Melderegister (ZMR) durchführen. In diesem Fall muss keine Bestätigung der Meldung vorgelegt werden.

  • eventuell urkundlicher Nachweis akademischer Grade .

wenn Sie bereits verheiratet waren: zusätzlich

  • Heiratsurkunde/n . aller früheren Ehen
  • Nachweis der Aufhebung, Nichtigerklärung oder Scheidung der früheren Ehe (Beschluss oder Urteil mit gültiger Bestätigung der Rechtskraft – Rechtskraftstempel . !)
  • Sterbeurkunde des Ehepartners oder der Ehepartnerin

wenn Sie ein Kind oder mehrere gemeinsame uneheliche Kinder haben:

  • Geburtsurkunde(n) . des gemeinsamen Kindes oder der gemeinsamen Kinder
  • Vaterschaftsanerkenntnis . der gemeinsamen Kinder (sofern der Vater auf der/den Geburtsurkunde(n) noch nicht eingetragen ist)
  • Nachweis der Staatsangehörigkeit, wenn vorhanden
  • Nachweis des Wohnsitzes der Kinder

Informtionen zu Hochzeiten in den Steinschaler Naturhotels