Dokumente für standesamtliche Hochzeit: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Weiss (Diskussion | Beiträge) K |
Weiss (Diskussion | Beiträge) K |
||
Zeile 9: | Zeile 9: | ||
** Bestätigung der Meldung oder Nachweis des Aufenthaltes (z.B. Hotelbestätigung!) | ** Bestätigung der Meldung oder Nachweis des Aufenthaltes (z.B. Hotelbestätigung!) | ||
* [http://www.steinschaler.at/impressum/anfrage.php?thema=Wiki:Standesamtliche-Hochzeit unverbindliche Anfrage für standesamtliche Hochzeit] | * [http://www.steinschaler.at/impressum/anfrage.php?thema=Wiki:Standesamtliche-Hochzeit unverbindliche Anfrage für standesamtliche Hochzeit] | ||
+ | |||
+ | * [http://www.steinschaler.at/impressum/anfrage.php?thema=Wiki:Hochzeit-Trauung Unverbindliche Anfrage für Hochzeit mit Trauung vor Ort] | ||
==Hinweis== | ==Hinweis== |
Version vom 26. Juli 2013, 11:10 Uhr
Erforderliche Unterlagen für die Standesamtliche Hochzeit:
- wenn Sie Österreicher bzw. Österreicherin
- sowie ledig und voll geschäftsfähig sind:
- amtlicher Lichtbildausweis .
- Abschrift aus dem Geburtenbuch,jünger als 6 Monate zurückliegend
- oder eine der Abschrift entsprechenden Urkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis.
- Bestätigung der Meldung oder Nachweis des Aufenthaltes (z.B. Hotelbestätigung!)
- unverbindliche Anfrage für standesamtliche Hochzeit
Hinweis
Für in Österreich gemeldete Personen kann der Standesbeamte oder die Standesbeamtin eine Abfrage im Zentralen Melderegister (ZMR) durchführen. In diesem Fall muss keine Bestätigung der Meldung vorgelegt werden.
- eventuell urkundlicher Nachweis akademischer Grade.
wenn Sie bereits verheiratet waren: zusätzlich
- Heiratsurkunde/n aller früheren Ehen
- Nachweis der Aufhebung, Nichtigerklärung oder Scheidung der früheren Ehe (Beschluss oder Urteil mit gültiger Bestätigung der Rechtskraft – Rechtskraftstempel!)
- Sterbeurkunde des Ehepartners oder der Ehepartnerin
wenn Sie ein Kind oder mehrere gemeinsame uneheliche Kinder haben:
- Geburtsurkunde(n) des gemeinsamen Kindes oder der gemeinsamen Kinder
- Vaterschaftsanerkenntnis der gemeinsamen Kinder (sofern der Vater auf der/den Geburtsurkunde(n) noch nicht eingetragen ist)
- Nachweis der Staatsangehörigkeit, wenn vorhanden
- Nachweis des Wohnsitzes der Kinder
Informationen für Hochzeiten
in den Steinschaler Naturhotels