Ausnahm: Unterschied zwischen den Versionen
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Solche Ausnahm-Regelungen umfassten aber auch Lebensmittel, die der Hof selber produzierte, selten jedoch Geld. | Solche Ausnahm-Regelungen umfassten aber auch Lebensmittel, die der Hof selber produzierte, selten jedoch Geld. | ||
Version vom 28. Januar 2013, 18:47 Uhr
Die Ausnahm - waren bei der Hofübergabe in der Landwirtschaft an den Nachfolger in früheren Zeiten ausgenomme Leistungen. Damit musste (im Zweifelsfall) dann das Altbauernpaar leben im sogeannten "Ausgedinge".
Ausnahm war in aller Regel ein Wohnbereich, meist ein extra "Häuschen" - davon kommt der Name Ausnahmhäusl. Solche Ausnahm-Regelungen umfassten aber auch Lebensmittel, die der Hof selber produzierte, selten jedoch Geld.
Mit der Ausnahm wurde eine Lebenssicherung für die Hofübergeber geschaffen, jedoch durfte durch die Ausnahm die Wirtschaftlichkeit und Lebensfähigkeit des Bauernhofes nicht geschwächt werden.
Die "Ausnahm" war in früheren Zeiten, solange es für die Bauern keine Pensionsversicherung gab eine lebenswichtige Regelung für den Lebensabend der Altbauern.
Wohnraum-Entwicklung:
In den 50-ziger bzw. 60-ziger Jahren wurden fallweise Dörrhäuser (die nicht mehr als Dörrhaus verwendet wurden) zu Ausnahmhäusern ausgebaut.
Später wurden diese als oft als Fremdenzimmer vermietet.