Nebenbahn: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Untergliederung des Bahnetzes in Haupt- und Nebenbahnen ist im § 4 des Eisenbahngesetzes 1957 definiert. Demnach sind Nebenbahnen alle jene Bahnstrecken, die nicht extra per Verordnung zu Hauptbahnen erklärt worden sind. Auch die Mariazeller Bahn gehört zu den Nebenbahnen.
 
Die Untergliederung des Bahnetzes in Haupt- und Nebenbahnen ist im § 4 des Eisenbahngesetzes 1957 definiert. Demnach sind Nebenbahnen alle jene Bahnstrecken, die nicht extra per Verordnung zu Hauptbahnen erklärt worden sind. Auch die Mariazeller Bahn gehört zu den Nebenbahnen.
  

Version vom 18. März 2012, 12:53 Uhr

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Die Untergliederung des Bahnetzes in Haupt- und Nebenbahnen ist im § 4 des Eisenbahngesetzes 1957 definiert. Demnach sind Nebenbahnen alle jene Bahnstrecken, die nicht extra per Verordnung zu Hauptbahnen erklärt worden sind. Auch die Mariazeller Bahn gehört zu den Nebenbahnen.

Die Bezeichnung Nebenbahn kommt leider einer Abqualifizierung gleich und zeigt die Wertigkeit, die die Gesellschaft den regionalen Verkehrsinfrastrukturen zukommen läßt. Leider erscheint diese Bezeichnung beim oft in der Vergangenheit gebotenen Service im Zug doch oft als gerechtfertigt. Hier hat sich durch die Übernahme der Mariazellerbahndurch die NÖVOG sehr vieles schon zum Guten gewendet.

Für die Region ist es belanglos, ob es österreichweit hochrangigere Verkehrsverbindungen gibt. Besser als die verwaltungstechnische Bezeichnung ist daher eine funktionale Benennung wie Regionalbahn oder Erlebnisbahn.

In diesem Sinn ist die Mariazellerbahn eine typische Regionalbahn.


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